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Kodex für Reisemobilisten 1. Reisevorbereitung Sorgen Sie dafür, dass sich das Wohnmobil in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, und insbesondere kein Öl oder sonstige Betriebsmittel oder Flüssigkeiten verliert. Die Gastgeber sind nicht verpflichtet, Sie mit einem defekten Fahrzeug auf sein Grundstück zu lassen. 2. Stellplatzsuche Suchen Sie die markierten Stellplätze nicht durch Herumfahren auf dem Gelände, sondern steigen Sie möglichst zeitig aus dem Wagen und finden sie diese zu Fuß. Einige Stellplätze sind mit Hinweisschildern der Grünen Zwiebel gekennzeichnet. Im Zweifelsfall fragen Sie nach und lassen Sie sich gegebenenfalls einweisen. Wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststellen, dass die Plätze besetzt sind, insistieren Sie nicht. Gleiches gilt, wenn der Stellplatz unbenutzbar sein sollte bzw. von dem Gastgeber so bezeichnet wird. Mit etwas Glück findet sich der nächste Stellplatz nicht weit vom jetziogen entfernt. Denken Sie daran, dass der kostenlose Aufenthalt u.U. auf eine Nacht begrenzt ist. Wenn Sie länger bleieben wollen, fragen Sie bitte nach. Insbesondere auf den Parkplätzen von gastronomischen Einrichtungen sieht man einen längeren Aufenthalt nicht so gerne, wenn nicht etwas verzehrt wird. Reservierungen der Grüne Zwiebel-Stellplätze können im Allgemeinen nicht vorgenommen werden. Falls der Gastgeber seine Kontaktdaten veröffentlicht hat, können Sie telefonisch Kontakt aufnehmen, sollten dann aber bei Nutzung des Stellplatzes eine gewisse Gegenleistung erbringen. Sie sollten sich bei Ihrem Anruf an die üblichen Geschäftszeiten, in der Regel zwischen 10:00 und 19:00 Uhr halten. Da die Stellplätze nicht laufend von uns Kostrolliert werden und auch nicht immer eine Rückmeldung der Nutzer an uns erfolgt, müssen Sie damit rechnen, dass der Stellplatz entweder in der beschriebenen Form oder sogar gar nicht mehr existiert. Bitte melden Sie uns diesen unbedingt. 3. Verhalten auf Stellplätzen eines landwirtschaftlichen
Betriebes Achten Sie darauf, Ihr Wohnmobil genau an dem vom Gastgeber bezeichneten Platz zu stationieren. Er hat ihn für Sie ausgesucht, an einer Stelle wo Sie ihn nicht bei seiner Arbeit stören. Wie sicher der Platz auch immer scheint, zünden Sie in keinem Fall ein offenes Feuer an, und benutzen Sie nicht die Einrichtungen, die Sie bei Ihren Gastgebern antreffen sollten, es sei denn, man lädt Sie dazu ein. Falls Sie einen offenen Grill benutzen wollen, fragen Sie bei Ihrem Gastgeber um Erlaubnis. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kinder nicht vor lauter Freude unkontrolliert herumtoben; die Weinberge, Obstgärten und sonstigen angebauten Flächen sind keine Spielplätze. Wenn sie ein Haustier bei sich haben, fragen Sie bitte Ihre Gastgeber, bevor Sie es ausführen oder frei laufen lassen. Wenn absehbar ist, dass Sie länger bleiben, sprechen Sie Ihren Gastgeber so früh wie möglich darauf an. Wirken Sie frühzeitig auf eine Vereinbarung über die Stellplatznutzung, die nach Ablauf des kostenfreien Aufenthalts (eine Übernachtung) gelten soll, hin. Stellplatzkosten, Zahlungsmodalitäten und Leistungsumfang bis hin zur Vertragsbeendigung sind grundsätzlich frei verhandelbar, nachdem die kostenfreie Nutzung endet. Falls keine Einigung erzielt wird, räumen Sie den Stellplatz nach Ablauf der kostenfreien Nutzungszeit. Sollte es zu Streitigkeiten über die Stellplatznutzung oder im Zusammenhang mit der Stellplatznutzung kommen, sind diese ausschließlich zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber vor Ort zu klären. Das gilt auch für den Fall, dass der Gastgeber sich weigert, Ihnen einen (freien) Stellplatz kostenfrei zur Verfügung zu stellen. |
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